Beitragsordnung des SV Weingarten e.V. vom 09.05.2008
Die monatlichen Beiträge:
Erwachsene | 4 € |
Kinder, Jugendliche, Schüler, Azubis, Studenten, Rentner | 2,50 € |
Familie | 5 € |
Beitragszahlung
Grundsätzlich werden alle Beiträge einmal pro Jahr im Voraus am 15. März per Lastschrift eingezogen. Bei unterjährigem Eintritt beginnt die Beitragspflicht mit dem Monat des Eintritts, der Lastschrifteinzug erfolgt im Eintrittsjahr am 15. März, am 15. Juni, am 15. September oder am 15. Dezember (fällt der Einzugstag auf ein Wochenende oder Feiertag, erfolgt der Einzug am darauffolgenden Arbeitstag).
Familienmitgliedschaft
Jugendliche, die im Familienbeitrag enthalten sind, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres aus diesem Beitrag herausgenommen und zahlen dann einen eigenen Beitrag. Liegen keine Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen vor, wird der Erwachsenenbeitrag erhoben. Der ermäßigte Beitrag wird nur bis zum Ende des bescheinigten Termins gewährt. Zuviel berechneter Beitrag bei nachträglich eingereichter Bescheinigung wird nicht zurückerstattet.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller mit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Die Mitglieder erkennen die Satzung des Vereins in ihrer jeweiligen Form sowie alle Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins.
Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
Der Aufnahmeantrag zum herunterladen, ausfüllen und abgeben.
Neueste Kommentare