Beitragsordnung des SV Weingarten e.V. vom 13.04.2018
In der Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat der SV Weingarten folgende Beitragsordnung mit Wirkung ab dem 01.05.2018 beschlossen:
Beiträge | monatlich | jährlich |
Ermäßigt | 4 € | 48 € |
Erwachsene | 6 € | 72 € |
Familie | 8 € | 96 € |
Beitragszahlung
Grundsätzlich werden alle Beiträge einmal pro Jahr im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei unterjährigem Eintritt beginnt die Beitragspflicht mit dem Monat des Eintritts, der Einzug erfolgt anteilig.
Familienmitgliedschaft
Als Familien gelten in Haushaltsgemeinschaft lebende Paare oder Alleinerziehende einschließlich der in dieser Haushaltsgemeinschaft lebenden Kinder, sofern diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder, die im Familienbeitrag enthalten sind, werden mit Ablauf des Jahres ihres 18. Geburtstages aus diesem Beitrag herausgenommen und zahlen dann einen eigenen Beitrag.
Ermäßigter Beitrag
Kinder und Jugendliche bis einschließlich des Jahres ihres 18. Geburtstages sowie Schüler, Auszubildende, Studenten und Rentner zahlen den ermäßigten Beitrag. Volljährige müssen dazu ihren Status glaubhaft nachweisen.
Der Aufnahmeantrag zum herunterladen, ausfüllen und abgeben.
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